Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft der versorgungsmedizinisch tätigen Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Länder und
der Bundeswehr vom

 

21.03-2023 – 23.03.2023 in Stuttgart

1. Behandlungsbedürftigkeit Plasmozytom

Eine Erkrankung ist behandlungsbedürftig, wenn der regelwidrige Zustand ohne ärztliche
Behandlung nicht behoben oder verbessert werden kann oder zumindest Schmerzen oder
andere Beschwerden gelindert werden können. Eine Rezidivprophylaxe allein ist keine Behandlungsbedürftigkeit im o.g. Sinne.

2. Diabetes mellitus: Gewebezuckermessung

Eine kontinuierliche Gewebezuckermessung senkt den Therapieaufwand und führt trotz
zeitweiser Alarmierung nicht zu einer größeren Teilhabebeeinträchtigung.

3. Bewertungskriterien des Korpuskarzinoms der Gebärmutter
(Endometriumkarzinom) im Frühstadium

Mit der Leitlinie von 2020 wurde die TNM-Klassifikation aktualisiert: Unter Berücksichtigung
der VMG ist bei der Bewertung des Endometriumkarzinoms in Anlehnung an die Leitlinie
bei einem Korpustumor mit Infiltration von weniger als der Hälfte des Myometriums (T1a
G1 N0 M0) von einem GdB 50 und Heilungsbewährung 2 Jahre auszugehen.